Bericht
von Prognoseforum-Symposium am13. September 2004 "Regelenergie"
ppt-Präsentationen (Passwort-geschützt)
Derzeit werden in
Deutschland insgesamt 7'000 MW positive und
-5'500 MW negative Regelenergie vorgehalten. Das Marktvolumen wird auf
etwa 1
Mrd. EURO geschätzt, wobei auf
- Primärregelung 10 %
- Sekundärregleung 60%
- Minutenreserve 30 %
entfallen. 70 Prozent
der Regelenergiekosten werden über die
Netznutzungsentgelte verrechnet, mit dem Rest „büssen“ die
Bilanzkreisverantwortlichen für die Fahrplanabweichungen. Durch
Zusammenlegen der 4 Regelzonen zu einer einzigen lassen sich die
Regelenergiekosten zwischen 30 Mio. und 100 Mio. EURO verringern,
allerdings zu Lasten verringerter freier Leitungskapazitäten.
Das gut
besuchte Symposium behandelte die bereits weitgehend bekannten
politischen
Positionen zum Regelenergiemarkt (fehlende Transparenz,
überhöhte Regelenergiepreise;
Quersubventionierungspotential) und die Vorschläge zur Abhilfe
(regelzonenübergreifende
Ausschreibung der Regelenergie; Reduktion der Sekundärregelung
zugunsten der
Minutenreserve, Verkürzung von Ausschreibungsfristen und
Mindestdauern,
kleinere Losgrößen), die auch bereits Eingang in die
Entwürfe zur
Netzzugangsverordnung Strom gefunden haben.
Im Kontext
der Windenergie wurde darauf hingewiesen, dass durch
verbesserte Prognosetechniken der (durch Wetterfluktuationen bedingte)
Regelenergiebedarf
auf etwa 10 Prozent der installierten Windkapazität taxiert werden
kann und
dafür ein neues wettbewerblich auszuschreibendes
Regelenergieprodukt („Stundenreserve“)
sinnvoll wäre.
Die
lebendig, aber fair geführte Diskussion unter den Experten gab
darüber hinaus aber
auch eine Reihe neuer Einsichten in die Determinanten von
Regelenergiemärkten:
- Anders als in der
Öffentlichkeit gelegentlich dargestellt
ist wissenschaftlich noch unentschieden, ob das
„Pay-as-Bid“-Auktionsverfahren
dem derzeit praktizierten Einheitspreis (MCP, SMP) überlegen ist
oder nicht.
- Während der
Lastprognosefehler in der alten
Welt der Verbundunternehmen bei 1,7 Prozent lag, liegt er heute je nach
ÜNB bei 2
bis 4 Prozent. Dies bedeutet, dass sich der Regelenergiebedarf und die
damit
verbundenen Kosten verdoppelt haben.
- Die geringere
Prognosegenauigkeit hat auch etwas mit der Strategie
der Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) zu tun, ihren Bilanzkreis unter
Nutzung
der Arbitrage zwischen Spot- und Regelenergiepreis bewusst nicht
auszugleichen. Zwar könnte solch ein Verhalten eine
Kündigung des Bilanzkreisvertrags zur
Folge haben, doch hat bislang noch kein ÜNB derartige
Kündigungen
ausgesprochen, wozu Teilnehmer u. a. taktische Gründe
anführen.
- Eine nahe liegende
Lösung – die Verstärkung des
Intraday-Handels – ist insofern nicht zielführend, als dieser eine
kontinuierliche Beobachtung der Bilanzkreise durch den BKV mit
entsprechend
steigenden Management-Kosten erfordert.
- Durch eine
Effizienzverbesserung der Regelenergiemärkte wird
das (finanzielle) Risiko von Bilanzkreisabweichungen verringert, womit
die „Prognosegüte“
weiter sinken dürfte.
- Um ein weiteres
Ansteigen des Regelenergiebedarfs zu
vermeiden, muss der Grundsatz der spread-freien Abrechnung von
Über- und Unterspeisungen
überprüft werden – nach dem Grundsatz, dass gute Prognosen
finanziell belohnt
und schlechte finanziell bestraft werden müssen. Die
damit verbundenen Mehreinnahmen der ÜNB können mit den
allgemeinen Netznutzungsentgelten verrechnet (saldiert) werden.
- Die Funktionsweise
des Regelenergiemarktes ist von
maßgeblicher Bedeutung für die Stromversorgungssicherheit.
Ein Black-out, wie
er vor einer Woche im RWE-Netz stattgefunden hat, verursacht
unmittelbare
Kosten von 500 Mio. EURO/Stunde. Ein mehrstündiger Black-out in
einer
gesamtdeutschen Regelzone (vgl. Italien 2003) würde also schnell
einmal Kosten
erreichen, deren Volumen den Gesamtstromumsatz eines ganzen Jahres
übersteigen.
- Zur Sicherstellung
der Regelenergie-Zuverlässigkeit ist dafür zu sorgen, dass
jederzeit ausreichende Regelenergie-Kapazität zur Verfügung
steht – die notwendige Kapazität also nicht bereits durch
Spotgeschäfte blockiert ist. Von daher empfiehlt
es sich, das Closing des Regelenergiemarkts zeitlich vor das Closing
des
Day-ahead-Marktes zu legen. Damit aber ist eine Konvergenz der
Intraday-Preise
(Preise nach dem Closing des Day-ahead-Marktes) gegen den
Regelenergie-Preis nicht
möglich. Die Alternative wären
Zwangsmaßnahmen wie beispielsweise das Verbot, Kapazitäten
am Regelenergiemarkt (spekulativ) zurückzuhalten.
Die Prognoseforum GmbH bedankt sich bei
allen Referenten und Teilnehmenern für die informativen
Beiträge und die offene Diskussion.
Homepage
der Prognoseforum
GmbH